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Aktuelles

Neue zentrale Telefon-Nummer

Ab sofort ist das Sozialgericht Bremen unter der neuen Rufnummer 0421 361-58562 telefonisch erreichbar.

Herzlich Willkommen!

Sehr geehrte Mitbürger:innen,

ich freue mich über Ihr Interesse an der Arbeit des Sozialgerichts Bremen.

Auf den Internetseiten des Sozialgerichts Bremen können Sie sich informieren über die Zuständigkeiten des Sozialgerichts, den Gang des Verfahrens sowie über aktuelle Entscheidungen. Außerdem können Sie hier Informationen für die Presse finden. Am besten können Sie sich sicherlich über die Arbeit des Sozialgerichts informieren, wenn Sie den Tätigkeitsbericht des Gerichts lesen Tätigkeitsbericht (pdf, 520.7 KB). Dort finden Sie insbesondere Antworten auf die folgenden Fragen:

1. Wofür ist das Sozialgericht Bremen zuständig und wie arbeitet es?
2. Wer arbeitet beim Sozialgericht Bremen?
3. Wie sehen die Zahlen des Sozialgerichts Bremen aus?
4. Wie steht das Sozialgericht Bremen im Bundesvergleich da?
5. Was waren die Schwerpunkte der Rechtsprechung in den Jahren 2021/22?
6. Ist die Einführung der elektronischen Akte am Sozialgericht gelungen?

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Jörg Schnitzler
Direktor des Sozialgerichts

Postanschrift
Am Wall 198
28195 Bremen
Tel +49 421 361 58562
(Eingangsgeschäftsstelle)
Tel +49 421 361 16043
(Gemeinsame Rechtsantragstelle JZAW)
Fax +49 421 496 58562
(Tag- und Nachtbriefkasten im
Eingangsbereich Am Wall 198)

Hinweise zum Aufsuchen der Rechtsantragstelle

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erreichen die Rechtsantragstelle montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr unter

Tel.: +49 421 361-16043.

oder persönlich im Dienstgebäude des Justizzentrums Am Wall, Am Wall 198, 28195 Bremen.

In der Rechtsantragstelle können Klagen und vorläufige Rechtsschutzgesuche zur Niederschrift gegeben werden. Sie erhalten allgemeine Auskünfte über Möglichkeiten und Voraussetzungen zur Einleitung gerichtlicher Verfahren bei den Fachgerichten des Justizzentrums am Wall sowie Unterstützung bei der Vorbereitung von schriftlichen Anträgen und Klagen. Der Antragsdienst führt allerdings keine Rechtsberatung durch.

Sie werden dringend gebeten, vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit der Rechtsantragstelle zu vereinbaren, wenn Sie Klagen und Anträge zu Protokoll erklären wollen. Werden Sie nach Terminvereinbarung persönlich vorstellig, wenden Sie sich bitte immer zuerst an die Mitarbeiter des I-Punktes (Servicepoint) im Erdgeschoss.

Wenn Sie ohne einen Termin vorsprechen, müssen Sie ggf. mit längeren Wartezeiten rechnen, da Rechtssuchende mit einem vereinbarten Termin entsprechend ihres Termins vorrangig an die Reihe kommen.

Darüber hinaus liegen im Eingangsbereich des Justizzentrums Formulare für Klagen und Anträge aus und stehen Ihnen auch hier zum Runterladen zur Verfügung. Insofern haben Sie die Möglichkeit, Ihre Klagen und Anträge selber einzureichen, ohne in der Rechtsantragstelle vorstellig werden zu müssen.