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Hinweis des Sozialgerichts Bremen

zum elektronischen Rechtsverkehr und zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

Das Sozialgericht Bremen nimmt am elektronischen Rechtsverkehr teil (Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr hier: weiter). Das Sozialgericht wird in der nächsten Zeit auch an einzelne Sozialleistungsträger und Rechtsanwälte elektronische Post versenden.

Sofern Sie – als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt – Informationsbedarf über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) haben, können sie Informationen dazu finden auf http://www.bea.brak.de/.

Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr sind unter http://ervjustiz.de und zum elektronischen Empfangsbekenntnis unter (http://ervjustiz.de/category/bea) abrufbar.

Bitte haben Sie Verständnis, dass das Sozialgericht Bremen keinen technischen Support leisten kann.