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Pressemitteilung des Sozialgerichts Bremen vom 13.01.

Rekordzahlen beim Sozialgericht - So viele neue Klagen und Eilanträge wie noch nie

Im vergangenen Jahr gingen beim Sozialgericht insgesamt 5.454 Verfahren (Klagen und Eilanträge) ein. Dies entspricht einer Verfahrenszunahme von 14 % gegenüber dem Kalenderjahr 2018. Auch gegenüber dem bisherigen Rekordjahr 2016 mit 4.866 Eingängen sind noch einmal deutlich mehr Verfahren anhängig gemacht worden.

Der Anstieg der Verfahren ist auch in diesem Jahr auf eine Zunahme von Streitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen um die Vergütung von Krankenhausbehandlungen zurückzuführen. Die Zahl dieser Klagen hat sich gegenüber 2018 mehr als verdreifacht. Allein im Dezember 2019 sind am Sozialgericht 597 Klagen von Krankenhäusern erhoben worden und damit mehr als doppelt so viele wie in allen Vormonaten des Jahres 2019.

Diese Klagen hängen offenbar überwiegend mit dem MDK-Reformgesetz zusammen. Die klagenden Krankenhäuser wollten anscheinend noch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes ihre streitigen Forderungen gerichtlich geltend machen, um das seit Jahresanfang 2020 vor einer Klageerhebung gesetzlich vorgesehene Erörterungsverfahren nicht durchführen zu müssen.

Auch in den Rechtsgebieten Soziales Entschädigungsrecht (u.a. Opferentschädigungsgesetz), Schwerbehindertenrecht und Asylbewerberleistungsgesetz nahm die Zahl der Verfahren deutlich zu. Die Eingangszahlen in den Rechtsgebieten Rentenversicherungsrecht und Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") sind hingegen leicht rückläufig. In absoluten Zahlen sind die Streitigkeiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") jedoch weiterhin das Rechtsgebiet mit den höchsten Eingängen (2.459 Verfahren).

Der Direktor des Sozialgerichts, Dr. Jörg Schnitzler, sagt hierzu: "Allein die Klagewelle der Krankenhäuser im Dezember entspricht dem, was etwa zwei Richterinnen und Richter in einem Jahr abarbeiten können. Für eine genaue Auswertung der Zahlen des Gerichts ist es noch zu früh. Sobald alle Zahlen vorliegen, wird das Gericht einen Bericht verfassen und diesen veröffentlichen."

Das Sozialgericht Bremen ist zuständig vor allem für Klagen und Eilanträge von Bürgerinnen und Bürgern gegen Sozialleistungsträger (Jobcenter, gesetzliche Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften u.a.). Außerdem ist das Sozialgericht z.B. auch noch zuständig für Streitigkeiten zwischen Sozialleistungsträgern und zwischen Kassenärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen. Örtlich zuständig ist das Sozialgericht Bremen für die ca. 680.000 Menschen, die in Bremen und Bremerhaven wohnen. Zusätzlich können auch Personen, die zwar nicht im Bundesland Bremen wohnen, dort aber arbeiten, Klage beim Sozialgericht Bremen erheben. Am Sozialgericht Bremen sind derzeit insgesamt 21 Berufsrichterinnen und –richter, 4 Beamtinnen und Beamte und 26 Angestellte tätig. Das Sozialgericht Bremen hat seinen Sitz im Justizzentrum am Wall in Bremen. Mit insgesamt 51 am Gericht tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist das Sozialgericht Bremen das größte Fachgericht im Bundesland und das größte Gericht im Justizzentrum. Über seine Tätigkeit und Rechtsprechung informiert das Gericht auf einer eigenen Internetseite (www.sozialgericht-bremen.de).

Ansprechpartner:

Pressesprecherin des Sozialgerichts Bremen

Richterin am Sozialgericht Verena Sahlender
Tel.: 0421/361-4457
Fax: 0421/361-6911
E-Mail: pressestelle@sozialgericht.bremen.de
Post: Pressestelle
Sozialgericht Bremen
Am Wall 198
28195 Bremen