Leitsatz
Die infolge einer Multiplen Chemikaliensensibilität bestehenden Funktionsbeeinträchtigungen sind nicht ausschließlich anhand der VMG-Vorgaben für psychische Leiden zu bewerten. Vielmehr richtet sich die Bewertung nach den vorliegenden Funktionsbeeinträchtigungen im jeweiligen Funktionssystem. So können auch die Bewertungen für das Funktionssystem „Verdauung“ oder „Atmung“ entsprechend herangezogen werden.