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13.12.2022 - S 26 AS 320/20 - Semesterbeitrag stellt eine im Fälligkeitsmonat zu berücksichtigende Aufwendung dar

Datum der Entscheidung
13.12.2022
Aktenzeichen
S 26 AS 320/20
Normen
§ 11b Abs. 2 Satz 5 SGB II
§ 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II
§ 11a Abs. 1 Nr. 1 SGB II
Rechtsgebiet
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Schlagworte
Semesterbeitrag
Studienbedingte Aufwendungen
Studienbedingter Freibetrag
BAföG
Fälligkeitsmonat
Leitsatz
Der Semesterbeitrag stellt eine im Fälligkeitsmonat nach § 11b Abs. 2 Satz 5 SGB II zu berücksichtigende Aufwendung dar, die den pauschalierten Grundfreibetrag auf die konkrete Aufwendungshöhe erhöhen kann.