Leitsatz
Die von dem Jobcenter Bremerhaven bzw. dem Magistrat der Stadt Bremerhaven auf der Grundlage der Mietspiegel 2011/2012, 2015/2016, 2017/2018 und 2019/2020 festgelegten Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft entsprechen den Anforderungen an ein schlüssiges Konzept im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.