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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Angebot dieses Internetauftritts wurde gemäß den Anforderungen aus dem Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz erstellt und ist mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie mit den Web Content Accessibility Guidelines 2.0 vereinbar.

Die Grundfunktionen (Grundaufbau, Navigation, Seitenstruktur, Mobilansicht, zusätzliche Module und Funktionen) wurden während der Erstellung auf Barrierefreiheit durch das Institut für Informationsmanagement Bremen (ifib) in Form des WCAG-Tests und der Web Content Accessibility Guidelines 2.0 evaluiert.

Eine Evaluierung des Baukastens erfolgt 2022 und anschließend bei funktionalen Neuerungen der Module.

Es ist unser Ziel, diesen Internetauftritt möglichst allgemein verfügbar zu machen, unabhängig von den technischen Möglichkeiten und Einschränkungen. Aus diesem Grund verbessern wir ständig die Benutzungsfreundlichkeit des Internetauftritts.

Diese Erklärung wurde am 26. Februar 2020 erstellt und am 25. November 2024 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer Beschreibung, wo genau und welche Barriere Ihnen aufgefallen ist: office@sozialgericht.Bremen.de.

Die Projektleitung der Fachlichen Leitstelle ist für die barrierefreie Zugänglichkeit verantwortlich. Alle Mitarbeitenden der Fachlichen Leitstelle sind für die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen zuständig.

Hinweis - Durchsetzungsverfahren und Schlichtungsverfahren nach § 16 und § 22 Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz

Falls Sie durch mangelnde Barrierefreiheit bei der Nutzung von digitalen Auftritten und Angeboten öffentlicher Stellen beeinträchtigt sind, können Sie sich an die als Durchsetzungsstelle für Bremen wenden, sofern Sie innerhalb der Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten erhalten und die Barriere immer noch besteht.

Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen.

Zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik Bremen