Beim Sozialgericht Bremen und bei der Zweigstelle des Landessozialgerichts Niedersachsen- Bremen wird Mediation beim Güterichter als zusätzliche freiwillige und kostenlose Möglichkeit zur Lösung von Konflikten angeboten. Die Mediation beim Güterichter konzentriert sich ausschließlich auf bereits bei den Gerichten anhängige Verfahren und wird durch am Sozialgericht Bremen und der Zweigstelle des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen tätige Richterinnen und Richter durchgeführt, die eine entsprechende Ausbildung absolviert haben, die Güterichter/innen.
Mediation wird in Bremen auch durch freiberufliche Mediatoren wie z. B. Rechtsanwälte angeboten.
Das Wort „Mediation“ bedeutet so viel wie „Vermittlung“, genauer gesagt: „friedensstiftende versöhnende Vermittlung“.
Mediation ist
in dem die am Konflikt beteiligten Personen diesen Konflikt selbst und einvernehmlich lösen, und zwar auf Basis gegenseitigen Verständnisses
und mit Hilfe einer neutralen Mediatorin bzw. eines neutralen Mediators, die bzw. der das Gespräch steuert und strukturiert, aber selbst keine Entscheidung in der Sache trifft.
Mediation beim Güterichter unterscheidet sich von gütlicher Streitbeilegung im üblichen Klageverfahren, weil bei der Mediation beim Güterichter die einvernehmliche Lösung eines Konfliktes durch die Beteiligten selbst herbeigeführt wird.
Mediation beim Güterichter stellt ein zusätzliches Angebot neben dem streitigen Gerichtsverfahren dar. Dabei geht es darum, die hinter jedem Konflikt bestehenden Interessen - insbesondere wirtschaftlicher und persönlicher Art - stärker zu berücksichtigen.
Es spielen nicht nur die Sach- und Rechtslage eine Rolle, sondern es werden in der Mediation vor allem auch die jeweiligen Interessen und Motive berücksichtigt.
Die Güterichterin bzw. der Güterichter unterstützt die Beteiligten dabei, dass sie eine
eigenverantwortliche Gesamtlösung finden. Zuständige Richterin bzw. zuständiger Richter und Güterichterin bzw. Güterichter sind zwei verschiedene Personen. Die Güterichterin bzw. der Güterichter entscheidet den Rechtsstreit nicht, Vertraulichkeit wird zugesichert.
Die Mediationen sind nicht-öffentlich.
Ein Mediationsverfahren verkürzt in der Regel das Gerichtsverfahren.
Die Teilnahme an einer Mediation ist stets freiwillig.
Das Ergebnis wird von allen Beteiligten besser akzeptiert, weil sie selbstverantwortlich und aktiv die Lösung erarbeitet haben.
Es fallen für das Mediationsverfahren keine zusätzlichen Gerichtskosten an.
Die Güterichterin bzw. der Güterichter berät nicht rechtlich, kann aber rechtlich beraten. Die rechtliche Beratung übernimmt weiterhin der bzw. die Prozessbevollmächtigte.
Während der Mediation beim Güterichter ruht das Gerichtsverfahren. Es besteht jedoch jederzeit die Möglichkeit, die Mediation abzubrechen und das Gerichtsverfahren wieder aufzunehmen.
Die Mediation wird durch eine/einen Richter/in mit speziellen Kenntnissen über Mediation durchgeführt, die Güterichterin bzw. den Güterichter. Mediation durch zwei oder mehr Güterichter ist möglich und bietet sich insbesondere in komplexen Verfahren an.
Eine Mediation endet im Erfolgsfall mit einer Vereinbarung. Im Falle des Scheiterns durch Abbruch der Mediation wird das Klageverfahren weitergeführt.