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Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe wird auf Antrag gewährt.

Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe setzt voraus, dass Ihre Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und Sie die Kosten der Prozessführung nicht selbst aufbringen können. Welche Beträge hierfür maßgeblich sind, ist gesetzlich festgelegt. In einer Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse haben Sie im Fall der Beantragung entsprechende Angaben zu machen. Das Formular hierzu wird Ihnen nach entsprechendem Antrag durch das Gericht zugesandt, Sie können es sich im Gericht direkt abholen oder hier direkt herunterladen. Formular (pdf, 772.3 KB)

Sofern Sie zu dem Personenkreis der Versicherten, Leistungsempfänger oder behinderten Menschen gehören, macht ein Antrag auf Prozesskostenhilfe für Sie nur dann Sinn, wenn Sie beabsichtigen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.